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LEISTUNGEN >Weiterbildungsscheck Sachsen >Förderbedingungen

Förderbedingungen für den Weiterbildungsscheck Sachsen

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind.

Voraussetzungen:

80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von maximal 2.500 EUR brutto monatlich.

50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro, und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:

So funktioniert's:

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