Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Sachsen
- Kosten der Weiterbildung über 650 Euro
- Nicht gefördert werden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von maximal 2.500 EUR brutto monatlich.
50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro, und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:
- ältere Beschäftigte (über 50 Jahre)
- in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit
- bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses
(Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme müssen dann mind. 1000 Euro betragen.)
So funktioniert's:
- Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein.
- Reichen Sie den Antrag auf Förderung gemeinsam mit den drei Preisangeboten für die Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der SAB ein.
- Sobald die SAB die Förderung bestätigt oder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt und den Weiterbildungsscheck zugesagt hat, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein und Sie erhalten den Förderbetrag, wenn die Weiterbildung abgeschlossen ist.
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