Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (b2b)
Stand 01 2026
1. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer wird alle Kenntnisse, die er vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages erlangt, vertraulich behandeln. Dies gilt nur insoweit, als die Kenntnisse Dritten nicht bereits zugänglich sind oder nicht als bekannt vorausgesetzt werden können. Personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die vom Auftraggeber übermittelten Bestandsdaten werden durch uns gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung sowie zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit vom Auftraggeber nichts anderes angegeben, werden wir den Vertragspartner zukünftig per Post oder E-Mail und telefonisch über neue Seminare und Veranstaltungen informieren. Seine Einwilligung hierzu kann der Auftraggeber jederzeit widerrufen.
2. Honorar, Spesen und Zahlungen
Das Honorar wird gemäß der Regelung im Angebot abgerechnet. Notwendige Reisekosten werden wie folgt abgerechnet: Bahnfahrten mit der DB: 2. Klasse, ÖPNV, Taxi, Carsharing oder Mietwagen bzw. 0,80 Euro/km bei PKW-Nutzung; Economy Class bei Flug; Unterkunft im ortsüblichen Mittelklassehotel nach Beleg.
Die gelegten Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
3. Trainer:innen
bfkm ist grundsätzlich frei in der Wahl der Trainer:innen/ Mitarbeitenden. Die Auswahl wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftragnehmer hat das Recht, für dritte Auftraggeber tätig zu werden.
4. Rücktrittsvorbehalt
Bfkm ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit der Tainerin/ des Trainers) ein Seminar abzusagen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Wahl zwischen einer Erstattung des Seminarpreises oder der Durchführung an einem Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der bfkm
5. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam, unvollständig, lückenhaft oder anfechtbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall wechselseitig, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Vereinbarung zu treffen, die wirksam ist und ihrem Vertragswillen am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.
7. Gerichtsstand ist Halle/Saale.