Martin Wittig
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Die warme Urlaubszeit geht zu Ende. Im bfkm brauchen wir jetzt wieder ein paar mehr Minuten, bis wir allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Morgen gewünscht haben. In unserer Stadt und ihrem Umland altweibersommert es prächtig und wir freuen uns auf ein fleißiges, freundliches, fröhliches und erfolgreiches Miteinander im 3. Tertial.

Wussten Sie übrigens von dieser Klage einer 78-jährigen Frau gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1989? Der Deutsche Wetterdienst sollte den Begriff "Altweibersommer" nicht mehr verwenden dürfen. Der Grund dafür: Die Frau fühlte sich durch diese Bezeichnung wegen des zumeist abfällig gebrauchten Wortes "Weib" im Hinblick auf ihr Geschlecht diskriminiert. "Altes Weib" ging der 78 Jährigen dann ganz und gar zu weit. Dieser Begriff bringe zum Ausdruck, die Betreffende sei keine richtige Frau mehr, was eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte darstellt. Das Landgericht Darmstadt wies die Klage plausibel begründet ab und hatte offenbar Humor, verkündete es doch das Urteil am 02. Februar - "Altweiberfastnacht".

Hier ein paar Trouvaillen unserer Kollegen - in ihren Urlauben mit der Kamera gefunden. Ab zu Facebook

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